SACHVERSTÄNDIGENBÜRO ALEXANDER J. MAYRHOFER
Honorare
Grundsätzlich
sind
ist
die
Honorierung
meiner
Leistungen
frei
verhandelbar.
Zur
Orientierung
können
Ihnen
die
nachfolgenden
Angaben
dienen.
Ggf.
können
auch
Pauschalbeträge
verinbart werde. Die Abrechnung von gerichtlichen Aufträge erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).
Honorar- und Leistungtabelle als Download
• Leitungen und Honorare für Beratungen/Gutachtenkontrollen
Art der Tätigkeit
Honorar
telefonische oder schriftliche Beratungsleistungen zu Themen der Verkehrs- und Beleihungswertermittlung
178,50 €/Stunde
Gutachtenkontrollen von Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten
178,50 €/Stunde
Fahrtkosten, die im Rahmen der Beratungsleistungen anfallen (Fahrt zum Kunden bei persönlichen Terminen, Ortsterminen, …)
0,60 €/Km
• Leistungen und Honorare für Objektbegehungen und überschlägige Kaufpreisüberprüfung
Art der Tätigkeit
Honorar
Objektbegehung und überschlägige Kaufpreisüberprüfung sowie schriftliche Ausarbeitung des Begehungsprotokolls und schriftliche,
überschlägige Marktwertermittlung
178,50 €/Stunde
Änderung eines bereits erstellten Protokolls auf einen anderen Stichtag
Abschlag von 30 % auf das ursprüngliche Honorar
Fahrtkosten, die im Rahmen der Begehung (Fahrt zu Ortsterminen, …) anfallen
0,60 €/Km
• Erstellung von Vollgutachten
(Verkehrswertermittlung i.S.d. § 194 BauGB)
unbelasteter Verkehrswert in €
Honorarbasis in € in abhängigkeit von der Art der Immobilie
Kat. I
Kat. II
Kat. III
Kat. IV
bis 250.000,-
2.400,-
2.860,-
3.330,-
3.810,-
bis 350.000,-
2.860,-
3.430,-
4.000,-
4.570,-
bis 500.000,-
3.450,-
4.140,-
4.830,-
5.520,-
bis 750.000,-
4.050,-
4.860,-
5.660,-
6.470,-
bis 1.000.000,-
4.650,-
5.570,-
6.500,-
7.430,-
bis 2.000.000,-
5.360,-
6.430,-
7.500,-
8.570,-
bis 3.000.000,-
6.200,-
7.430,-
8.660,-
9.900,-
bis 4.000.000,-
7.380,-
8.850,-
10.330,-
11.840,-
bis 5.000.000,-
8.570,-
10.280,-
12.000,-
13.710,-
bis 7.500.000,-
11.300,-
13.570,-
15.830,-
18.090,-
bis 10.000.000,-
13.690,-
16.420,-
19.160,-
21.900,-
über 10.000.000,-
Einzelvereinbarung
• Honorare Kompaktgutachten
(Verkehrswertermittlung i.S.d. § 194 BauGB)
Die Honorarbasis für ein Kompaktgutachten liegt bei 60 % des Honorars für ein Vollgutachten.
• Z
uschläge/Abschläge zur Honorarbasis bei Voll- und Kompaktgutachten
Art der Tätigkeit
Zuschlag/Abschlag zur Honorarbasis
Ermittlung des Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag
Zuschlag
20 % je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag
ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden
Abschlag 30 %
Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung
wie beispielsweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Eintragungsbewilligungen,
Bauzeichnungen, … sowie Erstellung eines Aufmaßes und Ämtergänge, …
178,50 €/Stunde
Berücksichtigung eines Wegerechts
Zuschlag von 20 % je Recht
Berücksichtigung eines Leitungsrechts
Zuschlag von 20 % je Recht
Berücksichtigung eines Wohnungsrechts
Zuschlag von 30 % je Recht
Berücksichtigung eines Nießbrauchrecht
Zuschlag von 30 % je Recht
Berücksichtigung eines Überbaus
Zuschlag von 30 % je Recht
Berücksichtigung eines Erbbaurechts
Zuschlag von 40 % je Recht
Weitere Rechte und Belastungen wie beispielswiese Baulasten, Altlasten, …
Zuschlag von 20 % je Recht
erschwerte Arbeitsbedingungen bei der Gutachtenerstellung wie Schmutz
(Stichwort Messiehaus), Sicherheit (Stichwort Einsturzgefahr) oder
Gefahrenabwehr
Zuschlag 20 %
zusätzliche Ermittlung eines Beleihungswertvorschlages nach
§ 16 PfandBG und § 3 BelWertV
Zuschlag 50 %
Fahrtkosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung entstehen
(Fahrt zu Ortsterminen, zu Ämtern und Behörden, …)
0,60 €/Km
• Honorare Kurzgutachten
(überschlägige Verkehrswertermittlung in Anlehnung an § 194 BauGB)
Art der Tätigkeit
Honorarbasis Kurzgutachten in €
überschlägig Ermittlung des Verkehrswertes ohne Berücksichtigung von ggf.
vorhandenen Rechten und Lasten und ohne Recherche bei Ämtern und
pauschal 850,-
Behörden und Erstellung eines Kurzgutachtens für die Objektarten
der Kat. I und II
•
Z
uschläge/Abschläge zur Honorarbasis Kurzgutachten
Art der Tätigkeit
Zuschlag/Abschlag zur Honorarbasis
Ermittlung des überschlägigen Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag
Zuschlag 20 % je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Kurzgutachtens auf einen anderen Stichtag
Abschlag 30 %
Fahrtkosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung entstehen
(Fahrt zu Ortsterminen, …)
0,60 €/Km