SACHVERSTÄNDIGENBÜRO ALEXANDER J. MAYRHOFER
Honorare Grundsätzlich ist die Honorierung meiner Leistungen frei verhandelbar. Zur Orientierung kann ich Ihnen sehr gerne eine Honorar- und Leistungstabelle, ggf. direkt mit Auftragsformular als PDF zumailen. Schreiben oder rufen Sie mich gerne bei Interesse an. Ggf. können auch Pauschalbeträge vereinbart werde. Die Abrechnung von gerichtlichen Aufträge erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).